1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FIRSC Hub und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Vertrag. Grundlage für die Leistungserbringung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung.

3.1 Leistungsphasen

Unsere Leistungen gliedern sich in die Leistungsphasen nach HOAI:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  • Objektbetreuung

3.2 Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für:

  • Planungsänderungen aufgrund geänderter Anforderungen
  • Mehrfache Überarbeitung von Plänen
  • Zusätzliche Terminwahrnehmungen
  • Beratungsleistungen außerhalb des Planungsprozesses

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarberechnung

Das Honorar richtet sich nach der HOAI oder wird als Pauschalhonorar vereinbart. Bei Pauschalverträgen bleiben Mehr- oder Minderleistungen unberücksichtigt, soweit sie nicht mehr als 20% des ursprünglichen Auftrags betragen.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

4.3 Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Informationspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Grundstücksunterlagen
  • Bestandspläne
  • Bodengutachten
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Angaben zu gewünschten Materialien und Ausstattungen

5.2 Entscheidungen

Der Auftraggeber hat erforderliche Entscheidungen innerhalb angemessener Frist zu treffen. Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete Entscheidungen, verlängern sich die Fristen entsprechend.

6. Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei:

  • Änderungen des Leistungsumfangs
  • Verzögerungen durch den Auftraggeber
  • Höherer Gewalt
  • Unvorhersehbaren Umständen

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Planungsleistungen beginnt die Frist mit der Übergabe der Pläne.

7.2 Mängelansprüche

Mängelansprüche sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Wir haben das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Haftung

8.1 Haftungsumfang

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung, höchstens jedoch auf 250.000 Euro je Schadensfall.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Urheberrecht

Alle Entwürfe, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Verwendung für andere Zwecke oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

9.2 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält das Recht zur Nutzung der Planungsunterlagen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Vervielfältigung oder Bearbeitung ohne unsere Zustimmung ist unzulässig.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

11. Vertragsbeendigung

11.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten
  • Wesentlichen Verstößen gegen die Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Memmingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Kontakt

FIRSC Hub
Naumannstraße 980
13439 Memmingen
Deutschland

Telefon: +49(0)3573837710
E-Mail: [email protected]

Stand: 10. Juli 2025